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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Rechtsgültigkeit
Die Anmeldung ist ein Abschluss eines Tanzschulvertrages der für die Anmeldung bis zum Tag des Kursbeginns bindend ist. 
Telefonische und E-Mail(Formular) Anmeldungen sind rechtsverbindlich.
Ein kostenfreier Rücktritt aus dem Vertrag ist nur bis spätestens vierzehn Tage vor Beginn des Kurses möglich.
Die Rechtsgültigkeit des Vertrages kommt durch die Unterschrift oder durch die Inanspruchnahme der angebotenen Leistung zustande.
Die angegeben und aushängende aktuellen Preise, Bedingungen und Angaben sind Bestandteil der AGB und des Vertrages.
Kursanmeldungen werden nicht schriftlich bestätigt.

1.2. Lehrpersonal
Die Auswahl der Tanzlehrer für die Kurse und die Wahl der Tanzräume, sowie
die Gestaltung des Unterrichts bleibt ausschließlich der Tanzschule vorbehalten.

1.3. Zahlungsbedingungen
Das Kurs-Honorar ist spätestens bei Kursbeginn in Bar fällig. Es gelten die aktuellen ausgewiesenen Preise für die Kurse.
Auch eine unverschuldete Nichtteilnahme an Kursen oder einer anderen Veranstaltung entbindet nicht von der Zahlungspflicht. Gebuchte Kurse sowie Gutscheine und Gutschriften sind nicht auf andere Personen übertragbar und nicht in Geld aus zahlbar.

 

1.4. Gefahren
Der Aufenthalt und das Tanzen in den Räumen  erfolgt auf eigene Gefahr. Für die Garderobe wird nicht gehaftet. Die Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmenden

.

1.5. Urheberrecht
Die Unterrichtsführung, Methodik und Schritt -Verbindungen sind geistiges
Eigentum der Tanzschule Dancing Joy und unterliegen so dem Urheberrecht.
Bei Verletzung der Urheberrechte ist die Tanzschule Dancing Joy zu Schadensersatzansprüchen berechtigt.
Mitschnitte per Ton oder Video von Unterricht, Workshops oder Show ist in keiner weise gestattet..

16. Schlusserklärung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, oder rechtswirksam angefochten werden, so beeinträchtigt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Formulierung zu ersetzen, die den gewollten wirtschaftlichen erfolg erzielt. Ein übriges gilt, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages ergänzungsbedürftige Lücken offenbar werden. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung, sowie Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Ort der Veranstaltung. Gerichtstand für beide Parteien ist das für die Tanzschule zuständige Amtsgericht. Deutsches Recht findet Anwendung.

DANCING JOY 

Inh. Herbert Scheiding

Stand 01.11.2014


 

Tanzschule DANCING JOY im                                                 BAUTZEN
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